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Zentralblatt

Amtliches - und Sie mittendrin

Ein Teil der Wochenzeitung Staatsanzeiger ist das Zentralblatt. Es bietet amtliche, gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen im aktuellen Überblick. Die Themen reichen von Ausschließungsverfahren über Zwangsversteigerungen oder Liquidationen bis hin zu Genehmigungen, Sitzung- oder Satzungsverfahren. Auch beispielsweise Wahllisten veröffentlicht das Zentralblatt. Zum Leserkreis zählen die öffentliche Verwaltung ebenso wie die Immobilienbranche, Banken und Versicherungen sowie wirtschafts- und steuerberatende Berufe.
 

Bekanntmachung veröffentlichen

Wir beraten Sie gern:

Ihre Bekanntmachung im Zentralblatt drucken wir als Fließtext-Anzeige (gültig ab 1. Januar 2024):         

Grundpreise

Grundpreise im Zentralblatt des StaatsanzeigersAlle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer 
                  

Spaltenbreiten

Spaltenmaße im Zentralblatt des Staatsanzeigers

Bitte senden Sie den gewünschten Text Ihrer Bekanntmachung im Word- oder PDF-Format an anzeigen@staatsanzeiger.de.

Nach Eingang Ihrer Anzeige senden wir Ihnen zeitnah einen Korrekturabzug mit Preisangabe, den Sie uns bitte schriftlich zur Veröffentlichung freigeben.   

Nachweis

Sie erhalten nach Erscheinen des Staatsanzeigers eine Rechnung. Sie enthält einen rückseitigen Nachweis zur Vorlage beim Amtsgericht.

Auflösung veröffentlichen

So geht´s: Bitte senden Sie uns den gewünschten Text sowie Ihre Rechnungsanschrift samt Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) per Mail. Um sicherzustellen, dass Ihr Text vollständig und richtig ist, empfehlen wir die vorherige Absprache mit dem für Sie zuständigen Amtsgericht oder Notar

Kurz & knapp könnte der Anzeigentext für eine Liquidation beispielsweise lauten (ohne Gewähr):

Musterfirma GmbH, Sitz: Musterstadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Der Liquidator

Online-Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen aus der Rubrik Online-Mitteilungen finden Sie in voller Länge hier: